Laborinformation Gendiagnostikgesetz (GenDG)

Am 1. Februar 2010 tritt das Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft, das Sie als Einsender und uns als beauftragtes Labor betrifft.

Genetische Untersuchungen dürfen künftig nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden!

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet den Patienten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufzuklären und dies schriftlich zu dokumentieren.
Ein mit der genetischen Untersuchung beauftragtes Labor darf diese nur dann durchführen, wenn ihm ein Nachweis der Einwilligung des Patienten vorliegt.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen Anforderungsschein gefertigt, auf dem Sie die häufigsten genetischen Untersuchungen zusammen mit einer Einverständniserklärung des Patienten finden.

Ein Muster des Scheines liegt diesem Infoschreiben bei. Sie können dieses Formular über die Materialanforderungskarte (Anforderungsschein genetische Untersuchungen) oder direkt unter der Durchwahl 0611 / 7373-65 bestellen.

Den vollständigen Gesetzestext können Sie unter www.bundesgesetzblatt.de  (Ausgabe 50 vom 04.08.2009 unter dem Stichwort „Bürgerzugang“) nachlesen.

Bei Bedarf können Sie sich auch eine Einverständniserklärung im PDF-Format von unserer Hompage herunterladen.
Weitere Formblätter zur Patientenaufklärung gemäß GenDG finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Humangenetiker www.bvdh.de unter dem Stichwort „Aktuelles“.

Der Begriff „genetische Untersuchung“ umfasst auch die vorgeburtliche Risikoabschätzung, d.h. auch das Ersttrimesterscreening und den Triple-Test. Deshalb haben wir auch dieses Formular mit einer Einverständniserklärung versehen.

Möchten Sie weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen oder haben Sie noch Fragen, Wünsche oder Anregungen? Unser Team freut sich auf Ihren Anruf.

Frau Schöne0611 / 737378oder0171 / 3239295
Frau Kläne0611 / 737389oder0160 / 8013602
Frau Leinberger0611 / 73735237oder0171 / 3620155

 

 


   
 
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