Willkommen in unserem Internet-Portal

Wir freuen uns, Sie auf der Internetpräsenz des

Medizinischen Versorgungszentrums
Dr. med. Helge Riegel GmbH


begrüßen zu dürfen und möchten Sie über das medizinische Leistungsspektrum unseres Hauses und unser Team informieren.

Ärztliche Kollegen finden Tipps für ihre tägliche Arbeit, Patienten können sich über moderne labormedizinische Diagnostik informieren.

 

     

 Aktuelle News
  Aufträge an das Wiesbadener Partnerschaftslabor 10.08.2010 

Liebes Praxisteam,

aufgrund vieler Nachfragen in der Umstellungsphase, folgende Hinweise:


Die Aufträge an das Wiesbadener Partnerschaftslabor werden weiterhin mit einem Barcode, bestehend aus einer Arzt- und Patientennummer beklebt. Hier ändert sich nichts!


Etikettieren des Überweisungsscheins und der Probenröhrchen bei Aufträgen an den Laborfacharzt (Muster 10, Ü-Schein-Kombi, IGeL):

Hierfür sind die neuen Barcodeetiketten (sie beginnen immer mit einer „6“) zu verwenden. Dies wird auch auf unserem Poster „Facharztaufträge“ , das Sie zusammen mit der neuen Barcodeetikettenrolle erhalten haben, dargestellt. Bitte verwenden Sie für jeden Auftrag einen neuen Barcode und eigenes Probenmaterial.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Ihr

Labor Dr. Riegel

     


  Einführung neuer Barcodeetiketten für das Facharztlabor 30.07.2010 

Ende 2010 muss in jeder Arztpraxis ein Qualtitätsmanagementsystem eingeführt sein. Wesentliche Forderungen betreffen die Präanalytik und damit auch die Proben­identifikation. Eine gute Prä­analytik ist die optimale Voraussetzung für eine gute Labor­diagnostik.


Um Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen zu unterstützen, führen wir für das Facharztlabor neue Barcodeetiketten ein. Diese neuen Etiketten sorgen, zusammen mit unseren scanbaren Auftragsscheinen, für mehr Sicherheit bei der Probenidentifikation, Transparenz und Schnelligkeit.

 

Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

      
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  Laborinformation zum Gendiagnostikgesetz (GenDG) 25.01.2010 

Genetische Untersuchungen dürfen künftig nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden!
Der behandelnde Arzt ist verpflichtet den Patienten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufzuklären und ...

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